Aktualisierung: 07/11/12


Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Autors und ehemaligen Unternehmers: Martin Hentschel und seiner Romanfigur "Bürger Fritz Deutsch"


Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.

(Martin Luther King)








DIE ANZEIGE IN EIGENER SACHE:

 


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Internet-Anzeige zur Gründung eines Interessen-Verbundes TREUHANDANSTALT

Das Ziel: SAMMEL-KLAGE in der Angelegenheit VEREINIGUNGSKRIMINALITÄT


Durch die Tätigkeiten der Mitarbeitern von der Treuhandanstalt (THA) und der Nachfolgeorganisation BvS (ab 1994) in der Zeit 1990 bis 2000 haben viele Privat- und Geschäftsleute ihr Vermögen, Existenz und Zukunft verloren. Basis hierfür war die „Freistellung der Treuhandmitarbeiter von jeglicher Haftung“ durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ab 1990. Durch diese Freistellung hatten die Mitarbeiter keine Strafverfolgung und/oder mit Schadenersatzansprüchen aus ihrem Handeln zu befürchten.

Die wichtigsten Unterlagen liegen bei Geschädigten der Vereinigungskriminalität vor.

Der damalige Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel hat vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages die volle Verantwortung übernommen. Der Staat Bundesrepublik Deutschland haftet nach den Gesetzen für die Schäden aus der VEREINIGUNGSKRIMINALITÄT in Verbindung mit THA und BvS.

Geschädigte aus der Zeit 1990 – 2000 werden hiermit aufgerufen, sich zur Gründung eines Interessen-Verbundes: „Interessen-Gemeinschaft THA-Geschädigte“ als zukünftige Mitglieder zu melden. Keine Rechtsvertretung.

Die spätere Mitgliederversammlung wird die zukünftige Organisationsform (Satzung) und somit den späteren Rechtsweg und die Rechtsmittel (national und international) für einen geforderten Schadenersatz bestimmen.

Kontaktaufnahme:

Interessen-Gemeinschaft REAL-Schaden

zu Händen von Martin Hentschel

Postfach 770

D-97318 Kitzingen

oder realunion@gmx.de

Kennwort: VK-THA-Verbund-2012


Ihre Unterlagen werden vertraulich behandelt / wichtige Informationen zur Sache, auch von Nicht-Opfern, sind immer willkommen.

Mai 2012




 

DIE INFORMATION:

Regierungskriminalität
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie


Als Regierungskriminalität werden Straftaten bezeichnet,
die im Auftrag oder mit Duldung von Regierungen erfolgen.



Beispiel: Die Regierung vielfach Einfluss auf die Strafermittlung und -verfolgung nehmen kann
(z. B. über die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften).


Praxis-Beispiel: Vereinigungskriminalität gegen die REAL-Firmen
Basis für diese Art der Wirtschaftskriminalität: Text vom 26.10.1990 (gefunden im Internet)

"Hiermit ermächtige ich den Vorstand, namens der Treuhandanstalt die Mitglieder des Verwaltungsrates von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit bis zum Juni 1991 freizustellen. Ferner werden Sie ermächtigt, für die zweite Laufzeit der Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder für leichte Fahrlässigkeit vorzusehen.Die Freistellung umfaßt im gleichen Umfang die (eher theoretische) persönliche Inanspruchnahme durch Dritte. Eine entsprechende Ermächtigung zur Haftungsfreistellung des Vorstandes habe ich heute dem Vorstanden des Verwaltungsrates erteilt. Für die übrigen Mitglieder Treuhandanstalt verbleibt es bei den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln."

Haftungsfreistellung für die Privatisierer (THA),
anfänglich bei schwerer, später bei geringfügiger Fahrlässigkeit gewährt.
(4-3-1: 4772-4867; 11-1-1 II: 4644-4778)

Freistellung von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen
(4-3-1: 4772-4867; 4924-4981)

Nachzulesen unter: 229 Treuhandanstalt 1994, Bd. 2: 362 ff




Kopie einer Haftungsfreistellung vom 16. Januar 1991






WAS wurde mit der Entscheidung von dem Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel (CSU) mit der „Haftungsfreistellung für die THA-Verantwortlichen“ wie folgt:


"Hiermit ermächtige ich den Vorstand, namens der Treuhandanstalt die Mitglieder des Verwaltungsrates von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit bis zum Juni 1991 freizustellen. Ferner werden Sie ermächtigt, für die zweite Laufzeit der Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder für leichte Fahrlässigkeit vorzusehen.Die Freistellung umfaßt im gleichen Umfang die (eher theoretische) persönliche Inanspruchnahme durch Dritte. Eine entsprechende Ermächtigung zur Haftungsfreistellung des Vorstandes habe ich heute dem Vorstanden des Verwaltungsrates erteilt. Für die übrigen Mitglieder Treuhandanstalt verbleibt es bei den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln."

Haftungsfreistellung für die Privatisierer (THA),
anfänglich bei schwerer, später bei geringfügiger Fahrlässigkeit gewährt.
(4-3-1: 4772-4867; 11-1-1 II: 4644-4778)

Freistellung von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen
(4-3-1: 4772-4867; 4924-4981)

Nachzulesen unter: 229 Treuhandanstalt 1994, Bd. 2: 362 ff



in Verbindung mit der politischen Weisungsgebundenheit wie folgt:



Deutsche Staatsanwälte unterliegen nach den §§ 146 – 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) politischen Weisungen.


§ 146 GVG zur Weisungsgebundenheit lautet:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

 
§ 147 GVG zur Dienstaufsicht lautet:

Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:

1. dem Bundesminister der Justiz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;

2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;

3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.


im „deutschen Rechtswesen für die THA-BvS-Opfer“ erreicht?


DAS ERGEBNIS:

Bei der Durchsicht der vorliegenden Akten und der Informationsmaterialien im Fall „COMAC AG, Halle“ ergaben sich für Dritte viele „juristische Verdachtsmomente“.

Die Liste der gesammelten Verdachtsmomente führt auf:

  1. Regierungskriminalität

         Straftaten, die im Auftrag oder mit der Duldung der Regierung erfolgen

  1. kollektive Ermittlungsverweigerung zur versuchten Strafvereitelung

  1. Strafvereitelung bei Gericht

  1. Korruption / Staatskorruption

  1. Justiz schützt nicht den Bürger vor staatlicher Willkür

  1. StA-Verdacht des bösen Anscheins der Käuflichkeit

  1. Staatshehlerei

  1. Duldung und Wissen von kriminellen Machenschaften

  1. Falschaussagen durch die Treuhandanstalt in Sachen COMAC und REAL

  1. Amtsmissbrauch

  1. Drohung, Abgeordneter soll keinen Präzedenzfall machen

  1. Unterschlagung von REAL Eigentum und Privatwerten

  1. Unterlassung der Diensthandlung § 336 StGB

  1. Betrug, Ermittlungsbetrug, Prozessbetrug § 263 StGB

  1. Rechtsbeugung § 339 StGB


ZUR KLARSTELLUNG der damaligen Vorgänge:

A

Die Haupttäter Karl Erwin Gries, Rottach-Egern und Klaas Noppert, Tegernsee (teilweise mit den Ehefrauen) mit ihren Vermögensnachfolgern machten durch ihre Machenschaften (dies ohne nennenswerten Eigenkapitaleinsatz) durch die Zusammenarbeit mit der Treuhandanstalt, Berlin und Halle bezüglich dem Kauf der COMAC AG „und anderer Firmen“ ein riesiges Millionen-Vermögen. Die Immobilienwerte Dritter wurden verkauft und/oder in eigene, höherwertigen Immobilienwerte (mit Hilfe von Subventionen) umgewandelt. Viele Mithelfer der Haupttäter und der BvS bekamen später lukrative Posten und Vermögenswerte.

B

Die durch den späteren Verkauf der COMAC Unternehmensverwaltungs GmbH (Firmen- und Immobilienwerte) an Unternehmungsberater und Steuerberater erbrachten für diese wieder riesige Millionen-Vermögen. Mit untersuchende Personen in Sachen COMAC AG „und anderer Firmen“ sprechen von der Treuhandanstalt übergegangenen Werten in Höhe von ca. DM 200 Millionen.

Weiter:

Wobei der Gesamtschaden an „verlorenen“ Firmenwerten, Immobilien, Arbeitsplätzen und staatlichen Subventionen sich in der Größenordnung von ca. DM 1 Milliarde bewegen dürfte.

C

Die Opfer, Mitarbeiter der übernommenen Firmen, die Altimmobilieninhaber, die Geschäftspartner der COMAC AG „und anderer Firmen“ zeigten die Machenschaften bei der Treuhandanstalt und den Staatsanwaltschaften an.

Das Ergebnis: Keine Verurteilung der angezeigten Personen. Keine Sicherung der Opfer-Vermögen. Keine Haftungsübernahme und/oder Schadenersatz durch die Treuhandanstalt und der späteren BvS. Kein Schadenersatz durch die bekannten Täter an die Opfer.

D

Lediglich der Konkursverwalter von den in 1992 abgetrennten, neu gegründeten COMAC-Betriebsgesellschaften der COMAC AG (dieser KV handelte im Auftrag der BvS, Berlin ab 1995) erzwang in München (1999) einen Gerichtstitel gegen die Haupttäter in Höhe von DM 6 Millionen. Eine erfolgte Zahlung aus dem Urteil ist nicht bekannt. Frau Noppert als Erbin von Klaas Noppert lehnte die Erbschaft, nachdem die Vermögensteile für die Behörden verschwunden waren (so ein Bericht), ab.

E

Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Tätigkeit der ehemaligen Treuhandanstalt und der Nachfolgegesellschaft BvS gegenüber den Opfern.


Anmerkung:

Ein Mitarbeiter von einem bekannten Bundespolitiker (CSU) zu Herrn Hentschel in der COMAC-Angelegenheit „Schadenersatz“:

Es geht um zu viel Geld. Sie erhalten keine politische Unterstützung.“


Frage: UND WO BLEIBT DAS RECHT , DIE GERECHTIGKEIT ?


März 2012



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